Colornetwork - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts­bedingungen

 

 

 

Teil 1: Allgemeine Bedingungen

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) TRENDFILTER (nachfolgend „TRENDFILTER“ genannt) erbringt ihre Leistungen auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten auch für Verträge, die zukünftig zwischen den Parteien zustande kommen sollten, selbst wenn die AGB nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.

(2) Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt TRENDFILTER nicht an, es sei denn, TRENDFILTER hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn TRENDFILTER in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(3) Kunden im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer.

(4) Individualabreden gelten nur, soweit sie schriftlich niedergelegt werden.

(5) Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

a. TRENDFILTER ist berechtigt, weniger gewichtige Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges insgesamt führt. Zu den gewichtigen Bestimmungen gehören insbesondere Regelungen, die die Art und den Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen, die Laufzeit und die Kündigung des Vertrages betreffen.

b. Die geänderten Bedingungen werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail zugesandt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht in Textform widerspricht. Der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. TRENDFILTER wird auf die Widerspruchsmöglichkeit und die Bedeutung der Sechswochenfrist im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von TRENDFILTER als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

 

§ 2 Vertragsgegenstand

Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus diesen AGB sowie aus den in den Angeboten und Preislisten getroffenen Regelungen. Die Übernahme einer Garantie für bestimmte Eigenschaften (Beschaffenheit) bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch TRENDFILTER.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Alle Angebote von TRENDFILTER sind freibleibend.

(2) Verträge kommen wie nachfolgend dargestellt zustande:

a. Veranstaltungen durch TRENDFILTER, Beauftragung von Referenten und Vergabe von Mitgliedschaften als Netzwerkpartner: Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung durch TRENDFILTER zustande.

b. TRENDFILTER wird von Kunden beauftragt, Veranstaltungen, Referate, Moderationen, Designleistungen, Planungsleistungen für Inneneinrichtungen u.a. durchzuführen: Der Vertrag kommt mit Zugang der Auftragsbestätigung durch den Kunden bei TRENDFILTER, spätestens mit Bereitstellung der Leistung durch TRENDFILTER zustande.

(3) In den Verträgen genannte Liefer- und Leistungstermine oder –fristen sind nur dann verbindlich, wenn diese von TRENDFILTER schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind.

 

§ 4 Preise, Zahlung, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

(1) Alle Preise/Honorare verstehen sich als Netto-Beträge in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Alle Leistungen von TRENDFILTER werden gemäß der jeweils zum Vertragsschluss gültigen Preisliste von TRENDFILTER oder auf Grundlage einer individuellen Preisvereinbarung erbracht.

(3) Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung den in ihr enthaltenen Forderungsbetrag bezahlt.

(4) Im Falle des Zahlungsverzuges ist TRENDFILTER berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu verlangen.

(5) Der Kunde ist zur Aufrechnung gegen Forderungen von TRENDFILTER nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden, TRENDFILTER diese anerkannt hat oder wenn die Gegenansprüche des Kunden unstreitig sind. Dies gilt auch, wenn der Kunde Rügen oder Gegenansprüche geltend macht. Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht jedoch dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertrag beruht.

§ 5 Gewährleistung und Haftungsbegrenzung

(1) TRENDFILTER haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von  TRENDFILTER, eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht.

(2) TRENDFILTER haftet auch für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Vertragszieles notwendig sind. In diesem Fall haftet TRENDFILTER nur für vorhersehbare Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden musste. TRENDFILTER haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(3) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 12 Monate. Die Verjährungsfrist beginnt mit Übergabe der Vertragsgegenstände beziehungsweise der Erbringung der vereinbarten Leistung.

(4) Die vorstehende Verkürzung der Verjährungsfristen und Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aufgrund einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes, bei arglistig verschwiegenen Mängeln sowie für Schadensersatzansprüche aufgrund einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Ebenfalls ausgenommen von der Verkürzung der Verjährungsfristen ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

 

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung der Vergütung/Honorar bleiben die Vertragsgegenstände im Eigentum von TRENDFILTER. Der Kunde ist verpflichtet, die unter dem Eigentumsvorbehalt stehenden Sachen/Unterlagen ordnungsgemäß zu versichern und TRENDFILTER auf Anforderung eine solche Versicherung nachzuweisen.

§ 7 Bild- und Tonaufnahmen

(1) Bild- und Tonaufnahmen und deren Weiterleitung an Dritte oder deren Veröffentlichung jeder Art (einschließlich Zeichnungen und Skizzen) nachfolgend „Aufnahmen“) am Veranstaltungsort und im Ausstellungsbereich sind nicht gestattet. Es bedarf einer vorherigen Absprache mit TRENDFILTER. Bei Verstößen ist TRENDFILTER berechtigt, angefertigte Zeichnungen, Skizzen, und belichtetes oder bespielte Bild- und/oder Tonträger auf Kosten des Ausstellers einzuziehen und einzulagern. Zudem wird unbeschadet weiterer Ansprüche eine Vertragsstrafe fällig, deren Höhe nach billigem Ermessen von TRENDFILTER festgesetzt wird, im Einzelfall höchstens jedoch Euro 5.001.- beträgt.

(2) Der Kunde willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass TRENDFILTER oder von ihr beauftragte Dritte berechtigt sind, im Rahmen der Veranstaltung Aufnahmen seiner Person, von Ausstellungsgegenständen und/oder einzelnen Exponaten, auch über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehend, zu erstellen und ganz oder teilweise, zu bearbeiten und, auch in bearbeiteter Form, zu vervielfältigen, zu senden, auszustellen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen; insbesondere, aber nicht ausschließlich, sind TRENDFILTER und mit ihr im Sinne von § 15 AktG verbundene Unternehmen auch zur werblichen Nutzung berechtigt. Hierzu wird der Kunde zusätzlich in den jeweiligen Angeboten von TRENDFILTER hingewiesen und gibt diesbezüglich eine eigenständige Einwilligung ab.

§ 8 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Rechte zur werblichen Verwendung

(1) Sämtliche Unterlagen, die durch TRENDFILTER angefertigt werden sind urheberrechtlich geschützt. Den Kunden wird an diesen Unterlagen ausschließlich ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Es ist Kunden und Dritten insbesondere nicht gestattet, die Unterlagen inhaltlich oder redaktionell zu ändern oder geänderte Versionen zu benutzen, sie für Dritte zu kopieren, öffentlich zugänglich zu machen bzw. weiterzuleiten, ins Internet oder in andere Netzwerke entgeltlich oder unentgeltlich einzustellen, sie nachzuahmen, weiterzuverkaufen oder für kommerzielle Zwecke zu nutzen. Etwaige Urheberrechtsvermerke, Kennzeichen oder Markenzeichen dürfen nicht entfernt werden.

(2) Sofern TRENDFILTERfür den Kunden schutzrechtsfähige Urheber-, Leistungsschutz-, Nutzungs- oder sonstige Immaterialgüterrechte entwickelt oder bereits vorhandene eigene Rechte an Unterlagen (u.a. Pläne, Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Daten) einbringt, räumt TRENDFILTER dem Kunden ein unwiderrufliches, einfaches, dauerhaftes, unterlizenzierbares örtlich und inhaltlich unbeschränktes Recht ein, die im Rahmen des Auftrages erbrachten Ergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus dem Zweck und Einsatzbereich des Auftrages ergibt.

(3) Der Kunde räumt TRENDFILTER zum Zweck ihrer vereinbarten Leistungserbringung an den vom Kunden eingebrachten Rechten (Firmenlogo, Firmenname, Handout-Version der Vortrages der Referenten) das unwiderrufliche, einfache und unterlizenzierbare Recht zur werblichen Verwendung ein.

(4) TRENDFILTER ist berechtigt, auch nach Beendigung des Auftrags den/das Messestand/Bauwerk in Abstimmung mit dem Kunden zu betreten, um Aufnahmen zu fertigen und für eigene Werbezwecke zu nutzen. TRENDFILTER ist weder presserechtlich noch urheber- oder wettbewerbsrechtlich für die Verwendung von Inhalten verantwortlich, die der Kunde bezüglich des vorherigen Satzes liefert. Zudem versichert der Kunde, bezüglich dieser Inhalte die erforderlichen Rechte und Befugnisse zu haben. Der Kunde stellt TRENDFILTER von der Haftung aus allen Ansprüchen Dritter frei, die aus der möglichen Verletzung von deren Schutzrechten oder sonstigen Rechtsgütern dieser Dritten geltend gemacht werden, ausgenommen die Rechtsverletzung ist auf Inhalte zurückzuführen, die von TRENDFILTER zu verantworten sind.

(5) TRENDFILTER steht das Recht zu, z.B. auf/an/in denen von ihr hergestellten Designleistungen, Unterlagen, Messeständen, Produktbroschüren namentlich genannt zu werden.

 

§ 9 Freistellung und Freihaltung

(1) Sollten Dritte TRENDFILTER wegen möglicher Rechtsverstöße, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen, Inhalte, Broschüren, Handouts u.a. beruhen, in Anspruch nehmen, ist der Kunde verpflichtet, TRENDFILTER von jeglicher Haftung freizustellen und TRENDFILTER die Kosten zu erstatten, die ihr aufgrund der Inanspruchnahme entstehen.

(2) Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, TRENDFILTER von Rechtsverteidigungskosten (Gerichts- und Anwaltskosten etc.) vollständig freizustellen. Sonstige Ansprüche von TRENDFILTER, insbesondere zur außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.

 

§ 10 Datenschutz

(1) TRENDFILTER beachtet beim Umgang mit personenbezogenen Daten die gesetzlichen Vorschriften über den Datenschutz. Rechtsgrundlagen dafür sind das Telekommunikationsgesetz (TKG) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Bestandsdaten sind personenbezogene Daten, die für die Begründung, Änderung und inhaltliche Gestaltung des Vertrages erforderlich sind, wie z.B. Name, Anschrift, Geburtsdatum. Verkehrsdaten sind Daten, die bei der Erbringung des Vertragsgegenstandes erhoben, verarbeitet oder genutzt werden. TRENDFILTER ist zur Verwendung der Verkehrsdaten auch nach Beendigung des Vertragsgegenstandes berechtigt, wenn dies für die gesetzlich vorgesehenen Zwecke erforderlich ist.

(2) TRENDFILTER nutzt personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Kundendaten werden nur dann für Beratung oder Werbung genutzt, wenn der Kunde darin eingewilligt hat. Darüber hinaus kann TRENDFILTER im Rahmen der Kundenbeziehung Text- oder Bildmitteilungen zu den oben genannten Zwecken an das Telefon, die Post- oder die E-Mail-Adresse des Kunden versenden. Der Kunde kann dieser Nutzung gegenüber TRENDFILTER jederzeit widersprechen oder seine Einwilligung widerrufen.

(3) Der Kunde willigt für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien unwiderruflich und unentgeltlich ein, dass TRENDFILTER berechtigt ist, Bild- und/oder Tonaufnahmen seiner Person, die über die Wiedergabe einer Veranstaltung des Zeitgeschehens hinausgehen, zu erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien zu nutzen.

 

§ 11 Allgemeine Bestimmungen

(1) Die Vertragssprache ist deutsch.

(2) Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Rechtsnormen, die auf eine andere Rechtsordnung verweisen. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über den Internationalen Warenkauf ist ausgeschlossen.

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von TRENDFILTER in Bad Oeynhausen.

(4) Gerichtsstand für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von TRENDFILTER in Bad Oeynhausen.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit insgesamt hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Selbiges gilt für eventuelle Regelungslücken.

 

Teil 2: BESONDERE BEDINGUNGEN

 

§ 1 Veranstaltung von TRENDFILTER

(1) Stornierung

Der Kunde, hier nachfolgend in Teil 2, § 1 als „Besucher der Veranstaltung“ zu verstehen, kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Dies ist jedoch nur schriftlich, Textform genügt, möglich.Alternativ kann ein Ersatzteilnehmer benannt werden. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung in Textform bei TRENDFILTER eingehen. Im Falle des Rücktritts sind folgende Zahlungen vom Kunden zu entrichten:

a.  bei Abmeldung mehr als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Teilnahmegebühr

b. Abmeldung weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Teilnahmegebühr


(2) TRENDFILTER ist berechtigt, die Durchführung der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt, wegen Verhinderung eines Referenten, wegen Störungen am Veranstaltungsort oder aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen. Die Teilnehmer werden darüber umgehend informiert. Die Teilnahmegebühr wird in diesen Fällen, ausgenommen höhere Gewalt, erstattet. Ein Anspruch auf Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall ist ausgeschlossen. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.

§ 2 TRENDFILTER beauftragt Referenten

(1) Die Referenten (in diesen AGB auch Kunden genannt) treffen rechtzeitig, spätestens eine Stunde vor dem Vortrag in den Räumlichkeiten von TRENDFILTER ein, um eine Technikprobe durchzuführen.

(2) Die Kunden stellen TRENDFILTER bis zu einer Woche vor Beginn der Veranstaltung ihre Präsentation in Form einer ppt/pptx- oder PDF-Datei sowie eine Handout-Version ihres Vortrages in PDF-Datei zur Verfügung. Die Handout-Version des Vortrages wird den Teilnehmern im Anschluss an die Veranstaltung im passwortgeschütztem Mitgliederbereich der Internetseite von TRENDFILTER zum Download zur Verfügung gestellt. Diesbezüglich gilt die in Teil 2, § 8 Absatz (3) dieser AGB vereinbarte Nutzungsrechtseinräumung.

(3) Ist es dem Kunden nicht möglich, seine Leistung vertragsgemäß zu erbringen, indem er persönlich verhindert ist, ist er verpflichtet, für entsprechenden qualitativ gleich- oder höherwertigen Ersatz zu sorgen und diesen TRENDFILTER gegenüber anzubieten. TRENDFILTER  entscheidet, ob dem Ersatz zugestimmt wird. Liegt die Vergütung des Ersatzreferenten über der vereinbarten Vergütung des verhinderten Referenten, sind diese Mehrkosten vom verhinderten Referenten zu tragen. Von diesem Absatz ausgenommen, sind Verhinderungen aufgrund höherer Gewalt.

(4) Die Kunden haben im Rahmen des vereinbarten Themas zu referieren. Wird die Leistung nicht im Rahmen des vereinbarten Themas erbracht, liegt keine Leistungserbringung vor.

(5) Die Kunden führen die entsprechend der einschlägigen Gesetze vom Veranstalter zu entrichtenden Gebühren und Abgaben (wie die der Künstlersozialkasse) eigenverantwortlich ab.

 

§ 3 Leistungen von TRENDFILTER außerhalb der Räumlichkeiten von TRENDFILTER

(1) Leistungsgegenstand sindModerationen, Vorträge, Workshops, Erstellung von Messeständen, die außerhalb der Räumlichkeiten von TRENDFILTER stattfinden und von TRENDFILTER erbracht werden. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem entsprechenden Angebot, das Vertragsbestandteil geworden ist.

(2) Stornierung durch Kunden

Bei Stornierungen werden für TRENDFILTER 25% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar fällig. Bei einer Stornierung, die weniger als 12 Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt, erhöht sich dieser Betrag auf 50% des vereinbarten Honorars  und bei einer Stornierung, die weniger als 2 Wochen vor dem gebuchten Termin erfolgt, ist das vereinbarte Honorar in voller Höhe an  TRENDFILTER zu bezahlen. Es wird dem Kunden der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als die Pauschale.

(3) Leistungspflichten des Kunden

Der Kunde hat die Veranstaltung technisch und organisatorisch so vorzubereiten und durchzuführen, dass ein einwandfreier Ablauf gewährleistet ist. Einzelheiten werden in der Buchungsbestätigung festgelegt.

(4) Bildmaterial, Bild- und Tonaufnahmen

TRENDFILTER überträgt dem Kunden keine Rechte an ihrer Darbietung. Ton-, Bild oder Ton-/ Bildaufnahmen sind nur mit vorheriger Zustimmung von TRENDFILTER gestattet. Hiervon ausgenommen sind Ton-, Bild oder Ton-/Bildaufnahmen zu Zwecken der internen Dokumentation der Veranstaltung für den Kunden. Rundfunk- und/oder Fernsehaufnahmen und deren Verwertung in der üblichen, ausschnittweisen Verwendung im Sinne aktueller Berichterstattung sind im Rundfunk, Fernsehen oder Internet gestattet (eingeschränkte Mitschnitterlaubnis). Für weitergehende Nutzungen der Aufnahmen ist die vorherige Zustimmung von TRENDFILTER erforderlich. Im Fall der Zustimmung wird diese in der Regel nur gegen ein gesondertes Entgelt erteilt. In jedem Fall ist der Kunde verpflichtet, TRENDFILTER den Mitschnitt und die Übertragung rechtzeitig vor Proben- und Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Bei Zuwiderhandlung gegen das Zustimmungserfordernis entfällt die Auftrittspflicht von TRENDFILTER. Der Anspruch auf Vergütung bleibt in vollem Umfang bestehen.

TRENDFILTER steht auf Wunsch - sofern produziert - eine kostenlose Belegkopie der Dokumentation/ des Mitschnitts (vollauflösend, nicht kopiergeschützt) zur freien Verwendung zu. Selbiges gilt für Bildaufnahmen (Fotos). Insbesondere ist TRENDFILTER berechtigt, diese und selbst erstellte Aufnahmen für eigene Werbe- und Referenzzwecke, auch für die Darstellung im Internet zu nutzen.

 

§ 4 Mitgliedschaft als Netzwerkpartner im FURNITURE FUTURE FORUM

(1) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem entsprechenden Vertrag.

(2) Untervermietung von Ausstellungsfläche

Eine vollständige oder teilweise Untervermietung des Standes sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen Dritter bedürfen der vorherigen Genehmigung des Organisators. Dabei wird ein gesondertes Entgelt vereinbart.

( 3) Haftungsfreistellung

Der Netzwerkpartner/Kunde stellt der TRENDFILTER von allen Schadensersatzansprüchen, die durch Dritte, im Zusammenhang mit der Ausstellungsfläche geltend gemacht werden können und die die Vermieterin nicht zu vertreten hat, frei.

(4) Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden

Der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden kann jederzeit in Textform erfolgen. Im Falle des Rücktritts sind folgende Zahlungen vom Kunden zu entrichten:

a. bei Rücktritt innerhalb von 12 Wochen bis 6 Wochen vor Mitgliedsbeginn sind 10 %

b. bei Rücktritt innerhalb von 6 Wochen bis 4 Wochen vor Mitgliedsbeginn sind 20%

c. bei Rücktritt innerhalb von 4 Wochen bis 2 Wochen vor Mitgliedsbeginn sind 30 %

d. bei Rücktritt innerhalb von 2 Wochen bis 3 Kalendertagen vor Mitgliedsbeginn sind 40%

e. bei Rücktritt innerhalb von 3 Kalendertagen vor Mitgliedsbeginn sind 80 %  des vereinbarten Preises zu entrichten. Es kommt auf den Zugang der Rücktrittserklärung bei TRENDFILTER an. Sollte der Kunde die Stornierung vor Mitgliedsbeginn gegenüber TRENDFILTER nicht bekannt geben, so wird der vereinbarte Preis zu 100% in Rechnung gestellt. Die vorgenannten Rücktrittsfristen gelten auch bei Teilstornierungen. Dem Kunden bleibt das Recht erhalten, von TRENDFILTER den Nachweis zu verlangen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist.

(5) Vertragslaufzeit, Kündigung

Die Vertragslaufzeit beträgt 1 Jahr und kann beiderseitig mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt werden. Wird nicht (rechtzeitig) gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils 1 Jahr. Kündigungen haben in Textform zu erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(6) Übergabe und Rückgabe der Mietobjekte:

Die Ausstellungsflächen werden ausschließlich aufgrund der getroffenen Vereinbarungen und dieser AGB bereitgestellt und übergeben. Die Ausstellungsflächen werden in dem Zustand übernommen, in dem sie sich zum Zeitpunkt der Inbesitznahme befinden. Der Kunde hat offensichtliche und ihm bei der Übergabe erkennbare Mängel unverzüglich gegenüber TRENDFILTER anzuzeigen. Werden vom Kunden keine Beanstandungen erhoben, gelten die Ausstellungsflächen und deren Einrichtungen als in ordnungsgemäßem Zustand übernommen. Mit Ablauf der Vertragslaufzeit sind die Ausstellungsflächen in demselben Zustand wie bei der Übernahme, wieder zurückzugeben. Eingebrachtes Inventar sowie mitgebrachte Gegenstände sind vom Kunden innerhalb der Vertragslaufzeit restlos zu entfernen. Bohrlöcher sind zu schließen und Wände weiß zu streichen. Vorübergehende Einlagerungen, bei denen jegliche Haftung für entstandene Schäden oder Verluste ausgeschlossen ist, sind mit TRENDFILTER abzustimmen.

(7) Der Kunde haftet für alle schuldhaft verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch seinen Ausstellungsaufbau und -abbau, seine Einrichtungen, seine Ausstellungsgüter und deren Betrieb oder durch seine Mitarbeiter sowie Beauftragten entstehen.

 

(8) Technische Einrichtungen und Anschlüsse

Soweit TRENDFILTER für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt sie im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt TRENDFILTER von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei.

Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes der TRENDFILTER bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen von TRENDFILTER gehen zu Lasten des Kunden, soweit TRENDFILTER diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf die TRENDFILTER pauschal erfassen und berechnen.

Störungen an von TRENDFILTER zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit TRENDFILTER diese Störungen nicht zu vertreten hat.

(9) Verlust, Beschädigung und Beschaffenheit mitgebrachter Sachen

Mitgeführte Ausstellungs- oder sonstige, auch persönliche Gegenstände befinden sich auf Gefahr des Kunden in den Veranstaltungsräumen. TRENDFILTER übernimmt für Verlust, Untergang oder Beschädigung keine Haftung, auch nicht für Vermögensschäden, außer bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von TRENDFILTER. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Zudem sind alle Fälle, in denen die Verwahrung aufgrund der Umstände des Einzelfalls eine vertragstypische Pflicht darstellt, von dieser Haftungsfreizeichnung ausgeschlossen.

Mitgebrachtes Dekorationsmaterial hat den brandschutztechnischen Anforderungen zu entsprechen. TRENDFILTER ist berechtigt, dafür einen behördlichen Nachweis zu verlangen. Erfolgt ein solcher Nachweis nicht, so ist TRENDFILTER berechtigt, bereits eingebrachtes Material auf Kosten des Kunden zu entfernen. Wegen möglicher Beschädigungen sind die Aufstellung und Anbringung von Gegenständen vorher mit der TRENDFILTER abzustimmen.

 

§ 5 Nutzer der Online-Plattform „COLORNETWORK“

(1) Unter „Nutzer“ der Online-Plattform „COLORNETWORK“ sind zu verstehen, zum Beispiel Architekten, welche die Online-Plattform „COLORNETWORK“ in der Art nutzen, dass sie dort Produkte finden und dann über den Hersteller kaufen.

(2) TRENDFILTER schuldet gegenüber dem Nutzer nicht und übernimmt auch keine Gewähr dafür, dass die zum Internet-Portal www.colornetwork.org zugelassenen Farben und Produkte farblich nicht voneinander abweichen. Bei der Beurteilung spielt individuelle Farbwahrnehmung ebenso eine Rolle wie auch Schwankungen aufgrund von unterschiedlichen Lichtverhältnissen, Oberflächen oder Materialien. Im Rahmen der Bewerbungs- und Zulassungsphase wird COLORNETWORK die Produkte zusammenbringen und unter Tageslichtbedingungen beurteilen, ob diese harmonisch in einem Raum stehen können. Dabei sind Farbschwankungen üblich. Diese Farbschwankungen haben die „Nutzer“ hinzunehmen. TRENDFILTER haftet nicht dafür.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ab 15.02.2022 gültig und ersetzen alle vorangegangenen Versionen.